Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Avid Kiteboarding (Simon Hiemer Johannes), 37010 Brenzone, Via Monteccio 2 den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Veranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung

2.1. Bei Kursanmeldung wird eine Anzahlung je nach gebuchten Kurstagen von bis zu 50% des Kurspreises fällig. Bei der schriftlichen Anmeldung vor Ort wird der Restbetrag fällig und muss vor Kursbeginn beglichen werden. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung.
2.2. Die Buchungsbestätigung wird dem Kunden nach Eingang der Anzahlung beim Veranstalter per Email zugesandt. Falls keine Anzahlung fällig ist, wird trotzdem eine Buchungsbestätigung zugeschickt. Sollten dem Kunden die Bestätigung der Buchung bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Avid Kiteboarding.

 

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Kurs aus Sicherheitsgründen oder Gründen der Nicht-Durchführbarkeit abzusagen. Falls der Kurs wetterbedingt nicht oder nicht im vorgeschriebenen Rahmen und unter den notwendigen Bedingungen ablaufen kann, greift die 100% Windgarantie. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.
4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Avid Kiteboarding die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen und Stornierung

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des vollen Namens und des Kurstermins erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich per Mail zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2. Tritt der Kunde kurzfristig vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter behält in diesem Fall die Anzahlung als Kompensation ein.
5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Kursantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 15,- pro Person berechnet. Umbuchungen können nur innerhalb der gleichen Saison vorgenommen werden.

5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Kurspreis. Avid Kiteboarding kann dem Wechsel widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Kurs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5. Stornobedingungen
Bis 14 Tage vor Kursbeginn ermöglichen wir einen kostenlosen Terminwechsel!

Bei Stornierung fällt grundsätzlich Minimum die Anzahlungsgebühr pro Teilnehmer an.

Ab 14. bis 3. Tag vor Kursbeginn 75 % des Kurspreises oder die Anzahlung pro Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Kursbeginn 95 % des Kurspreises pro Person
Am Tag des Kursbeginns oder Nichterscheinen 100 % des Kurspreises pro Person

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Abbruchs (zum Beispiel durch Verletzung) der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird von Seiten des Veranstalters eine Gutschrift angeboten die für 3 Jahre ihre Gültigkeit behält.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Oder wenn die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Leistungspreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
7.1. Ferner behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Leistungspreis zurück. Avid Kiteboarding darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.

 

8. Haftung des Veranstalters

8.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Leistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

8.2. Vertragliche Haftungsbeschränkung: der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit dem Kurs entstehende monetäre, sachliche oder gesundheitliche Schäden. Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der Veranstalter durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung gehindert sein, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

 

10. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers

10.1. Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

10.2. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, oder im Fall von Schäden bei oder grob fahrlässigem Verhaltens hat der Teilnehmer den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu begleichen.

 

11. Teilnahmebedingungen

11.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während den Kitesurfkursen ist den Trainern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die eine spezielle Veranstaltung buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung verfügen.
Der zuständige Trainer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation die gebuchte Leistung bzw. das gebuchte Paket ggf. umzuschreiben, oder abzubrechen.
Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.

11.2 Kursteilnehmer werden unserem Newsletter hinzugefügt. Dem kann jederzeit widersprochen werden und das Abonnement wird umgehend gelöscht.

11.3 Aufbewahrung von Kitesurfequipment und anderen privaten Gegenständen auf dem Gelände sowie der Motorboote der Kiteschule geschieht auf eigenes Risiko.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.2. Über die Website und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Veranstaltungsteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Trainer während der Veranstaltung.

 

13. Allgemeines

13.1. Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand der letzten Fassung.
13.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
13.3. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.
13.4. Alle personenbezogenen Daten, die dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt

 

14. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.

 

ZUSATZ FÜR KITECAMPS:

 

15. Buchung & Bezahlung Kitecamp

15.1 Die Buchung der Kitecamps erfolgt über Simon Hiemer Johannes oder deren Buchungspartner. Fremdleistungen, die über Buchungspartner gebucht werden, sind nicht Bestandteil des Vertrags mit Simon Hiemer Johannes. In diesem Fall begrenzt sich der Inhalt des Veranstaltungsvertrags ausschließlich auf die Durchführung der gebuchten Kitesurf-Leistung.

15.2 Im Fall der Buchung eines Kitecamps direkt über Simon Hiemer Johannes tritt selbige als Reisevermittler oder als Veranstalter der gebuchten Kitesurf-Leistungen auf. Im Fall der Buchung der reinen Kiteleistung ist die komplette Zahlung bei Reservierung laut Angebot notwendig. Für alle Buchungen im Zeitraum kürzer als 4 Wochen vor Reiseantritt ist immer direkt der Gesamtbetrag für eine Buchung erforderlich.

15.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

 

16. Abschluss des Vertrages für Kitecamps

Mit der Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars zum Kitecamp bietet der Kunde Simon Hiemer Johannes den Abschluss eines Vertrages an. Sie erfolgt durch den Veranstaltungsteilnehmer auch für alle in der Buchung laut Angebot aufgeführten Teilnehmer im Fall von Minderjährigen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder (Erziehungsberechtigter) wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung und der Zahlung der vollen Leistung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung wird der Vertrag auch für den Veranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

 

17. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

18. Leistungs- und Preisänderungen / Gutschriften

18.1 Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Kurs aus Sicherheitsgründen oder Gründen der Nicht-Durchführbarkeit abzusagen. Falls der Kurs wetterbedingt nicht oder nicht im vorgeschriebenen Rahmen und unter den notwendigen Bedingungen ablaufen kann, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten. Sollte an mehr als 50% der gebuchten Tage mit Kiteleistung eine Durchführung der Leistung nicht möglich sein erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift die bei der Buchung des nächsten Kitecamps gegenrechenbar ist. Diese behält für drei Jahre ab Ausstellungsdatum Ihre Gültigkeit. Leistungen können dabei nicht umgewandelt werden (also z.B. von Kitekurs auf Materialmiete).

18.2 Preisnachlässe auf Kiteleistungen durch das verrechnen von Gutschriften (auch von den Avid Kiteboarding Kitecentern) müssen durch Angabe bei der Buchungsanfrage oder zumindest vor der ersten Teilzahlung erfolgen und müssen im Angebot ersichtlich sein. Später eingereichte Gutschriften können aufgrund des Buchungsablaufs im System leider nicht berücksichtigt werden.

18.3 Preisnachlässe für Gruppen können vom Kunden bei der Buchung vorab angefragt werden. Minimale Gruppengröße ist dabei 4 Personen. Voraussetzung ist außerdem die gleichzeitige Buchung der Teilnehmer sowie die Teilnahme im gleichen Zeitraum im selben Kitecamp.
18.4 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Simon Hiemer Johannes die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

 

19. Reiseunterlagen

Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den jeweiligen Buchungspartner. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie die Unterlagen nach Absprache. Im eigenen Interesse bitten wir, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

 

20. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren

20.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem buchenden Partner. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Mail zu erklären.
20.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
20.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
20.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 20.5) ausgewiesenen Kosten.
20.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
20.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;

20.5.2 Bei Teilstorno resultierenden Änderungen der Reiseleistung, wie z.B. Zimmerbelegung, Transfer etc. trägt der Reisende die Mehrkosten.

 

21. Umbuchung, Ersatzperson

21.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 20.5.1 und 20.5.2 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 30,- Umbuchungsgebühr pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 20.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
21.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

 

22. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

22.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. Oder wenn die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
22.2 Der Veranstalter kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
22.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 22.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

23. Nicht in Anspruch genommene Kitesurf-Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Abbruchs (zum Beispiel durch Verletzung) der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird von Seiten des Veranstalters eine Gutschrift angeboten, sofern nicht bereits 50% der Kiteleistung erfüllt wurden oder diese vom Teilnehmer durch eine Versicherung geltend gemacht werden können. Bei einem vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung ohne zwingend Grund (z.B. Nichtgefallen) wird keinerlei Kompensation vonseiten des Veranstalters geleistet.

 

24. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Leistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
24.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung für monetäre & sachliche Schäden: der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehende monetäre oder sachliche Schäden. Gänzlich ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der Veranstalter durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung gehindert sein, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf monetäre Rückerstattung der Kosten.

24.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung bei gesundheitlichen Schäden: der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehende gesundheitliche Schäden. Alle Teilnehmer werden vorab über die Risiken der Durchführung der Veranstaltung und der Sportart Kitesurfen aufgeklärt und müssen der kompletten Übernahme der Haftung per Unterschrift bei der Anmeldung zustimmen.

 

25. Ausschluss von Ansprüchen &Verjährung

25.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13.7.2.
25.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

26. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers am Kitecamp

26.1 Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

26.2 Wir empfehlen unbedingt auch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
26.3 Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, oder im Fall von Schäden bei oder grob fahrlässigem Verhaltens hat der Teilnehmer den entstandenen Schaden sowie die Wertminderung des Materials durch den Schaden in vollem Umfang zu begleichen.

 

27. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen in den Kitecamps erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während den Kitesurfkursen ist den Trainern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die eine spezielle Veranstaltung buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung verfügen.
Der zuständige Trainer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation die gebuchte Leistung bzw. das gebuchte Paket ggf. umzuschreiben, oder abzubrechen.
Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.